Naturschutz heißt für uns das Miteinander von Fauna, Flora und Mensch.
Statements

Informationsmaterial

Unterstützen

Spendenkonto

  • IBAN:
    DE77255914133144211000
  • BIC:
    GENODEF1BCK
Projekt Steinhuder Meer e.V.

  1. Neue Ostenmeer-Abgrenzung, siehe Karte
  2. Zufahrten BSV, YCO, SVG und der Erlenkanal sind gesichert und vergrößert.
  3. Das Meer bleibt Landschaftsschutzgebiet, Schlammentnahme bleibt weiterhin möglich.
  4. Wasserstand bleibt nachhaltig bei
    38.0 - 38.1m ü.NN
Der Kompromiss
Die Risiken einer Klage
  1. Widerklage der Naturschutzverbände.
  2. Neue Verordnung wird Grenzen über den jetzigen Kompromiss hinaus festlegen
  3. Naturschutzgebiet wird auf das gesamte Meer ausgedehnt.
  4. Die Zusammenarbeit mit der Region wird erschwert.


Der Umweltausschuss hat am 18.02.2016 zum 2. Mal zum Thema NSG getagt. Kurz die dort besprochenen Punkte:

  1. Eine neue klarstellende Einfügung in die Verordnung ist wegen der Bundeswehr geplant. Es war nie beabsichtigt, den Standort Wunstorf zu gefährden. Diese hat sowieso auch im Bundesnaturschutzgesetz verzeichnete Sonderrechte.
  2. Deshalb Vertagung des Beschlusses des Umweltausschusses auf nächste Sitzung, bis dahin Vorlage der ergänzten Verordnung.
  3. Rechtliche Bedenken gibt es nicht (Herr Priebs)
  4. Herr Schmerzow ( Bündnis 90 - die Grünen ):
    1. a. Kompromisslinie ist ein guter Kompromiss
      b. Landschaftsrahmenplan ist die Richtschnur
      c. Naturschutzverbände wollen das gesamte Steinhuder Meer als
           Naturschutzgebiet, das will die Rot-Grüne-Fraktion so nicht
      d. Die Großenheidorner Wiesen sind wichtig für die Artenvielfalt
      e. Die Mehrheitsfraktion (Rot-Grün) ist klar für die Verordnung

Projekt Steinhuder Meer vertritt einen klaren Standpunkt:

  1. Die Kerninteressen der Wassersportler sind durchgesetzt.
  2. Die wasserseitige Abgrenzung ist ein tragfähiger Kompromiss.
  3. Die Einfahrten (BSV, YSTM, SVG) sind nach unseren Vorgaben verbessert und gesichert worden.
  4. Die Entschlammung ist auch zukünftig möglich.
    ( Stellenweise Schlamm entnahme )
  5. Die Erweiterung des Großenheidorner Polders ist im begrenzten Maße möglich, sofern Eigentum an den Landschaftsschutzflächen erworben werden könnte. Eine Erweiterung ist aber zurzeit nicht geplant. Der Polder sollte nicht an die Häuser heran erweitert werden.
  6. Der Wasserstand ist langfristig auf 38.0 - 38.1 Meter ü.NN festgelegt.
  7. Der größte Teil der Wasserfläche bleibt Landschaftsschutzgebiet, keine weiteren Einschränkungen der Wassersportmöglichkeiten.

Standpunktpapier und Bewertung:

Störungen und Belastungen in das FFH-Gebiet DE 3420-331 "Steinhuder Meer" sind zu vermeiden. Die Entwicklungsziele Naturschutz, Kultur, Tourismus und Sport müssen ausgewogen berücksichtigt werden.

Umgesetzt   Kompromiss, Maximalforderung nicht umsetzbar

  1. Das FFH-Gebietes Steinhuder Meer dient dem Naturschutz und der Naherholung. Einzelne Zonen sind in ihrer schwerpunktmäßigen Nutzung zum Zwecke der Planungssicherheit zu definieren.
    •  Natur- und Vogelschutz im Gebiet Westufer (Meerbruchwiesen)
    •  Naherholung im Gebiet Nordufer
    •  Natur- und Vogelschutz im Gebiet Ostufer
    •  Naturschutz und landwirtschaftliche Nutzung im Gebiet Südost-Wiesen
    •  Wohnen und Naherholung im Gebiet Südost- und Südufer
  2. Die naturschutzrechtliche Definition muss den Erhalt der Natur ohne Ausgrenzung der Menschen zum Ziel haben. Die Ausweitung des Naturschutzes über den bewährten Stand hinaus darf die Nutzung nicht unnötig beeinträchtigen.
    Im Besonderen ist dauerhaft zu erhalten
    •  Die Möglichkeit, das Steinhuder Meer auf den bisherigen Wegen zu Fuß oder per Rad zu umrunden
    •  Die Möglichkeit, die Natur hautnah zu erleben
    •  Die Möglichkeit, naturnahe Landwirtschaft auf den Wiesen in Großenheidorn/Steinhude in der bisherigen Form (Landschaftschutzgebiet) zu betreiben
    •  Die Möglichkeit, die Wasserfläche mit emissionsfreien Booten zu befahren (die Umstellung auf alternative Antriebskonzepte ist zu fördern)
    •  Die vorhandenen Durchfahrten zu den Steg- und Hafenanlagen
  3. Die Wasserqualität des Steinhuder Meeres muss dauerhaft erhalten bleiben
    • (-3%)  Die nutzbare Wasserfläche des Steinhuder Meeres muss
      erhalten bleiben
    •  Der Wasserstand muss in einem Bereich von 38,00 bis 38,20 müNN dauerhaft gehalten werden. Die Wiedervernässung des Moores im östlichen Gebiet ist unter Berücksichtigung der Wasserstandserhaltung anzustreben
    •  Stetige Unterhaltungsmaßnahmen (Schlammentnahme etc.) zur Sicherung und Verbesser-ung des Status quo müssen gesichert bleiben. Dafür sind u.a. der Transport zu Polderflächen und die spätere Entnahme und der Abtransport erforderlich. Auch sind alternative Verfahren zu prüfen und ggf. zu genehmigen und neue Polderflächen auszuweisen.
    •  Die Schadstoffeinbringung in das Steinhuder Meer ist mit geeigneten Maßnahmen deutlich zu verringern. Die Düngung angrenzender Flächen mit gebietsferner Gülle ist zu untersagen
  4. Die Wassersportler und Anrainer treten für den Naturschutz ein und betreiben ihn aktiv.
    •   Durch das bisherige naturschutznahe Verhalten und durch den bestehenden Schutzstatus ist die Zahl der Wasservögel nachweislich angestiegen.
    •   Natur und Wirtschaft stehen im Einklang und bieten die Basis für ein lebenswertes Umfeld.
    •   Das Steinhuder Meer spielt neben seiner ökologischen und erholungsorientierten Bedeutung auch als Austragungsort von nationalen und internationalen Segelsportveranstaltungen eine bedeutende Rolle und ist so ein Beispiel von umweltverträglicher Koexistenz ökologischer und sportlicher Nutzung.
    •   Der Tourismus sollte gezielt gefördert werden wie z.B. durch Nutzung der Seebühne auf verschiedenen Plätzen auf dem Meer. In der weiteren Nutzung sollte die Region ihre Entwicklungsziele Naturschutz, Kultur, Tourismus und Sport ausgewogen berücksichtigen.


Unterstützen auch Sie unsere Initiative

Unsere Aktion gewinnt mit jedem Unterstützer Gewicht.

Helfen Sie uns, für das Miteinander von Fauna, Flora und Mensch einzutreten und einen sinnvollen Naturschutz durchzusetzen.