Standpunktpapier und Bewertung:
Störungen und Belastungen in das FFH-Gebiet DE 3420-331 "Steinhuder Meer" sind zu vermeiden. Die Entwicklungsziele Naturschutz, Kultur, Tourismus und Sport müssen ausgewogen berücksichtigt werden.
Umgesetzt Kompromiss, Maximalforderung nicht umsetzbar
- Das FFH-Gebietes Steinhuder Meer dient dem Naturschutz und der Naherholung. Einzelne Zonen sind in ihrer schwerpunktmäßigen Nutzung zum Zwecke der Planungssicherheit zu definieren.
- Natur- und Vogelschutz im Gebiet Westufer (Meerbruchwiesen)
- Naherholung im Gebiet Nordufer
- Natur- und Vogelschutz im Gebiet Ostufer
- Naturschutz und landwirtschaftliche Nutzung im Gebiet Südost-Wiesen
- Wohnen und Naherholung im Gebiet Südost- und Südufer
- Die naturschutzrechtliche Definition muss den Erhalt der Natur ohne Ausgrenzung der Menschen zum Ziel haben. Die Ausweitung des Naturschutzes über den bewährten Stand hinaus darf die Nutzung nicht unnötig beeinträchtigen.
Im Besonderen ist dauerhaft zu erhalten
- Die Möglichkeit, das Steinhuder Meer auf den bisherigen Wegen zu Fuß oder per Rad zu umrunden
- Die Möglichkeit, die Natur hautnah zu erleben
- Die Möglichkeit, naturnahe Landwirtschaft auf den Wiesen in Großenheidorn/Steinhude in der
bisherigen Form (Landschaftschutzgebiet) zu betreiben
- Die Möglichkeit, die Wasserfläche mit emissionsfreien Booten zu befahren (die Umstellung auf
alternative Antriebskonzepte ist zu fördern)
- Die vorhandenen Durchfahrten zu den Steg- und Hafenanlagen
- Die Wasserqualität des Steinhuder Meeres muss dauerhaft erhalten bleiben
- (-3%) Die nutzbare Wasserfläche des Steinhuder Meeres muss
erhalten bleiben
- Der Wasserstand muss in einem Bereich von 38,00 bis 38,20 müNN dauerhaft gehalten
werden. Die Wiedervernässung des Moores im östlichen Gebiet ist unter Berücksichtigung der
Wasserstandserhaltung anzustreben
- Stetige Unterhaltungsmaßnahmen (Schlammentnahme etc.) zur Sicherung und Verbesser-ung
des Status quo müssen gesichert bleiben. Dafür sind u.a. der Transport zu Polderflächen und
die spätere Entnahme und der Abtransport erforderlich. Auch sind alternative Verfahren zu
prüfen und ggf. zu genehmigen und neue Polderflächen auszuweisen.
- Die Schadstoffeinbringung in das Steinhuder Meer ist mit geeigneten Maßnahmen deutlich zu
verringern. Die Düngung angrenzender Flächen mit gebietsferner Gülle ist zu untersagen
- Die Wassersportler und Anrainer treten für den Naturschutz ein und betreiben ihn aktiv.
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Durch das bisherige naturschutznahe Verhalten und durch den bestehenden Schutzstatus ist
die Zahl der Wasservögel nachweislich angestiegen.
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Natur und Wirtschaft stehen im Einklang und bieten die Basis für ein lebenswertes Umfeld.
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Das Steinhuder Meer spielt neben seiner ökologischen und erholungsorientierten Bedeutung
auch als Austragungsort von nationalen und internationalen Segelsportveranstaltungen eine
bedeutende Rolle und ist so ein Beispiel von umweltverträglicher Koexistenz ökologischer und
sportlicher Nutzung.
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Der Tourismus sollte gezielt gefördert werden wie z.B. durch Nutzung der Seebühne auf verschiedenen Plätzen auf dem Meer. In der
weiteren Nutzung sollte die Region ihre Entwicklungsziele Naturschutz, Kultur, Tourismus und
Sport ausgewogen berücksichtigen.